Ungereimtes aus Bern:

Im vom Bundesrat am 25. Februar 2016 verabschiedeten Bericht zur Luftfahrtpolitik des Bundes heisst es:

Die Luftfahrt ist für Bevölkerung und Wirtschaft zentral. Aufgabe des Bundes ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine gute internationale Anbindung der Schweiz beizubehalten und ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Im neuen, am 24. Februar verabschiedeten luftfahrtpolitischen Bericht legt der Bundesrat dar, wie sich das Umfeld verändert hat und wie er dafür sorgen will, dass die Schweizer Luftfahrt wettbewerbsfähig bleibt. Dabei geht es beispielsweise um Kapazitätsengpässe bei den Landesflughäfen, welche der Bund gemeinsam mit den Standortkantonen beheben will.

„Abgestützt auf eine geltende Verordnung gibt jetzt das BAZL gleichsam den Tarif durch, indem es für den regulierten Bereich, also das Luftfahrtgeschäft, markant tiefere Gebühren fordert. …Als ob es nicht kompliziert genug wäre, stützt das BAZL sich bei der Berechnung der Kapitalkosten für den regulierten Bereich auf eine Formel um herzuleiten, wie viel Geld der Flughafen erwirtschaften dürfe. Wer weiss das schon genau? …Bevor die Gebühren zu drastisch gesenkt werden, sollte vor allem die brennende Frage beantwortet werden, wie der aus allen Nähten platzende Flughafen seine Kapazitäten erweitern kann“. (NZZ 13.11.2018, Werner Enz)

Noch brennender ist die Frage, welche Zauberlehrlinge im BAZL sich derart hoheitliche Eingriffe in ein börsenkotiertes Unternehmen herausnehmen, an welchem Stadt und Kanton Zürich zu mehr als einem Drittel beteiligt sind. Jedenfalls steht der LUPO 2016 nicht vor und über deren Denken, und von strategischem Denken kann auch keine Rede sein. Denn wo bleiben die für den Schweizer Luftverkehr langfristigen Überlegungen und volkswirtschaftlichen Planungen, wie es der LUPO fordert.

So lässt sich der Flughafen richtigerweise vernehmen: „Die durch das BAZL vorgeschlagene Anpassung der Verordnung über die Flughafengebühren wird deshalb von der Flughafen Zürich AG dezidiert zurückgewiesen. Zudem muss die Revision der Gebührenverordnung die Effekte der Negativzinsen adäquat berücksichtigen, wenn der Bund die in seinem luftfahrtpolitischen Bericht definierten Ziele erreichen will.“ Es ist offensichtlich, dass die Zauberlehrlinge im BAZL diese nicht kennen. Oder wollen sie, dass diese nicht erreicht werden können?

Die neueste Aktion der Zauberlehrlinge leisten sie sich beim Wasserflugplatz Wangen. Am 14. November heisst es in einer Medienmitteilung, dass der Bundesrat das SIL-Objektblatt Wasserflugplatz Wangen genehmigt hat. Jedoch, der involvierte Flugplatzhalter selbst weiss nichts davon. Dabei hat ihn das BAZL aufgefordert, zu den eingegangenen Stellungnahmen eine Vernehmlassung bis Ende November einzureichen.

Zaubereien aus Bern-Ittigen.

Felix Meier
Redaktor IGOL-AIRMAIL
Aviatikjournalist SAJ

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